Zum OnlineBanking
Grafik mit Text: Ihr Handeln ist gefragt! Wir benötigen Ihre Zustimmung.

Wichtige Änderungen ab Oktober 2025
Was Sie jetzt wissen müssen 

Ab 5. Oktober 2025 treten durch die EU-Verordnung (2024/886) bedeutende Neuerungen für SEPA- und Echtzeitüberweisungen in Kraft. Ziel ist es, Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) zum Standard im europäischen Zahlungsverkehr zu machen. Zusätzlich führen wir für Privat- und Geschäftskunden neue Kontomodelle mit Hausbank-Vorteil ein. Um weiterhin alle Zahlungsfunktionen nutzen zu können, benötigen wir Ihre aktive Zustimmung zu den geänderten Vertragsbedingungen. 

Termin vereinbaren

Änderungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr

Die Europäische Union hat neue gesetzliche Vorgaben zur Abwicklung von Überweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eingeführt. Ziel ist es, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen – insbesondere durch die Einführung einer Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VOP). Zusätzlich passen wir unsere Bedingungen für verschiedene Zahlungsdienste sowie die Datenfernübertragung (DFÜ) an.

  • Überweisungsverkehr: Einführung der Empfängerüberprüfung vor der Freigabe von Überweisungen. Diese Maßnahme soll helfen, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu vermeiden.
  • girocard (Debitkarte): Aktualisierung der Nutzungsbedingungen im Zuge neuer Einsatzmöglichkeiten und der fortschreitenden Digitalisierung.
  • OnlineBanking: Erweiterung der Darstellung und nutzbaren Funktionen.
  • Kreditkartenbedingungen: Einführung von neuen Funktionalitäten rund um die digitale Karte und neue Self-Services ein, wie z.B. die Bestellung rein digitaler Karten, Vergabe einer Wunsch-PIN, etc.
  • Datenfernübertragung (DFÜ): Neue Regelungen zur Empfängerüberprüfung bei elektronisch übermittelten Zahlungsaufträgen. Diese betreffen insbesondere Sammelüberweisungen und Echtzeitüberweisungen.

Das ändert sich noch:
Girokonto für Privat- und Geschäftskunden - Neue Modelle mit Hausbank-Vorteil

Mit unseren neuen modularen Kontomodellen VR-PrivatKonto und VR-BusinessKonto haben Sie die Möglichkeit, Ihr Girokonto so zu gestalten, wie Sie es brauchen und gleichzeitig von unserem attraktiven Hausbank-Vorteil zu profitieren. Je mehr Produkte Sie bei uns nutzen, desto höher Ihr persönlicher Hausbankstatus und desto höher Ihr Kontovorteil! Dadurch können Sie Ihr Kontoführungsentgelt reduzieren und bis zu 144 € pro Jahr sparen.

Auf Grundlage Ihres bisherigen Nutzungsverhaltens wird Ihr bestehendes Konto zum 05.10.2025 auf das neue VR-PrivatKonto bzw. VR-BusinessKonto mit den passenden Zusatzpaket/en umgestellt. Die Umstellungs-Matrix finden Sie in Ihrem Anschreiben. Bei Fragen hierzu nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

So können Sie zustimmen:

OnlineBanking / VR Banking App

Beim Login ins OnlineBanking bzw. Öffnen der VR Banking App wird Ihnen eine Zustimmungsmaske angezeigt. Dort können Sie die Zustimmung direkt vornehmen.

QR-Code

Kein OnlineBanking? Scannen Sie mit Ihrem Smartphone den QR-Code aus dem Anschreiben oder geben Sie die URL direkt in Ihrem Browser ein.

Per Formular

Kunden ohne OnlineBanking erhalten mit ihrem Anschreiben ein Zustimmungs-Formular. Unterschreiben Sie das Formular und lassen Sie uns dieses zukommen.

Am Geldautomat

Kunden, welche die Information per Post erhalten oder im OnlineBanking zur Kenntnis genommen haben, können auch am Geldautomaten zustimmen.

Telefonisch

Wir sind 24 Stunden täglich für Sie da:
Tel. 03741 / 269-0

In der Filiale

Sie haben noch Fragen? Gern können Sie auch direkt bei Ihrem Berater zustimmen.

Warum ist Ihre Zustimmung notwendig?

Wie in jeder Geschäftsbeziehung gibt es auch bei uns immer wieder Änderungen in unseren Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen oder in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

In der Vergangenheit sind wir von Ihrer Zustimmung ausgegangen, wenn Sie den mitgeteilten Änderungen nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen hatten. Dieses Vorgehen hatte den praktischen Vorteil, dass Sie bei Einverständnis mit den von uns angekündigten Vertragsänderungen nichts unternehmen mussten.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die AGB-Klauseln Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 beanstandet. Das bedeutet, dass wir aufgrund der neuen Rechtslage bei Änderungen Ihre ausdrückliche Zustimmung benötigen.

Was passiert, wenn Sie nicht zustimmen?

Aufgrund des Urteils vom Bundesgerichtshof vom 27. April 2021 bzw. unserer dementsprechend angepassten Nr. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Kunden Änderungen von bestimmten Bedingungen und Preisen ausdrücklich zustimmen.

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir langfristig nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Eine Fortführung unserer Geschäftsbeziehung aufgrund veralteter Bedingungen und Preise ist dauerhaft nicht möglich. Deshalb ist Ihre Zustimmung für die weitere Geschäftsbeziehung zwingend notwendig.

Termin vereinbaren

Mit unserer Online-Terminvereinbarung buchen Sie schnell und einfach Ihren Wunschtermin bei uns.

Jetzt Termin vereinbaren

Geschäftsstelle finden

Besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Zur Filialsuche